conceptas GmbH Ludwigsburg
Postanschrift:
Wilhelmstraße 20
71638 Ludwigsburg
Kontakt:
Telefon: +49(7141)64366 0
Telefax: +49(7141)64366 29
E-Mail: ludwigsburg(at)conceptas24.de
Vertreten durch:
Manfred Sperr, Ralf Wössner
Registergericht:
Amtsgericht Stuttgart HRB 207029
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 239649684
Aufsichtsbehörde
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Nürnberg
Regionaldirektion Baden-Württemberg
Hölderlinstraße 36
70174 Stuttgart
Urheberrechtliche Hinweise
Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie die sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Texte und Grafiken in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von conceptas nicht gestattet.
Das Impressum ist gültig für die Unternehmensprofile der conceptas GmbH auf den folgenden Seiten:
Haftungsbeschränkung
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Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Ziel ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße von Kolleginnen und Kollegen oder Führungskräften erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen und verpflichtet Unternehmen, sichere interne Meldestellen für die Meldung von Missständen einzurichten.
Neben internen Meldestellen gibt es auch externe Meldestellen, die vom Bund oder den Ländern betrieben werden. Auch diese stehen grundsätzlich allen Hinweisgebern offen.
Die conceptas GmbH ermutigt alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens, die Regelverstöße im Zusammenhang mit unserem Unternehmen beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an unsere interne Meldestelle zu wenden und den Hinweis zu melden.
Die Identität der Hinweisgebenden und der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, sowie sonstiger in der Meldung genannten Personen, werden vertraulich behandelt und sind ausschließlich für unseren Beauftragten der internen Meldestelle (Vertrauensanwalt/Ombudsmann Werner Stolz) ersichtlich. Ein Schutz für hinweisgebende Personen besteht allerdings nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen handelt. In solchen Fällen ist die böswillige hinweisgebende Person ggf. sogar zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Eine Aufzählung aller erfassten Verstöße finden Sie in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz, u.a. sind dies:
Sonstige Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften mit Bestimmungen: zur Produktsicherheit
zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter
zum Umweltschutz, Verbraucherschutz, Datenschutz, Vergaberecht, Wettbewerbsrecht
Den vollständigen Gesetzestext des Hinweisgeberschutzgesetzes finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg
Welche Personen können Hinweisgebende sein und die interne Meldestelle nutzen?
Erforderlich ist, dass Hinweisgebende die Informationen über einen Verstoß in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Damit können Hinweisgebende sein:
Sonstige Hinweise
Auf Grund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf dieser Website der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Alle weiteren Geschlechtsformen sind selbstverständlich immer mit eingeschlossen.